Die Rechtsikonographie beschäftigt sich mit der Interpretation von bildlichen Darstellungen, denen ein rechtlicher Gehalt anhaftet. Es geht etwa um Bilddekorationen an Gerichtsstätten, Gemälde mit rechtlichen Szenen oder auch Illustrationen von Rechtsbüchern. Die Rechtsikonographie ist traditionell ein Forschungsfeld und Teilfach der Rechtsgeschichte, wird heute aber interdisziplinär angegangen. |
Ausschnitt vom
Titelblatt des Richterlichen Klagspiegels von Conrad
Heyden (Druck von 1536) |
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