Die Internationale
Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde entstand 1986 als
loser Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen,
Wissenschaftlern und wissenschaftlich Interessierten im
Bereich der rechtlichen Volkskunde vornehmlich des
deutschsprachigen Raums. Sie ging aus der 1963 gegründeten
„Sektion Rechtliche Volkskunde“ der Schweizerischen
Gesellschaft für Volkskunde hervor.
Im Schnittbereich zwischen Rechtsgeschichte und Volkskunde
angesiedelt, versteht sich die Rechtliche Volkskunde als interdisziplinäre Wissenschaft. Im
Kern geht es um die Erforschung der
rechtsgeschichtlichen Aspekte der Alltagskultur im
weitesten Sinne. Wie nicht zuletzt die Themenwahl der
jährlich veranstalteten Tagungen der Internationalen
Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde belegt, ergeben
sich hierbei unter anderem starke Berührungspunkte mit
der Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie,
Rechtssprachenforschung, Ortsnamenforschung, Heraldik
und Kulturgeschichte.
Die Gesellschaft versteht sich als Netzwerk für alle in
diesem Bereich Forschenden und Interessierten; ein
besonderes Anliegen ist ihr die Unterstützung des
Nachwuchses. Die Teilnahme an den jeweils in den Tagen
nach Christi Himmelfahrt stattfindenden Tagungen ist für
jeden Interessierten möglich. Eine Auswahl der
Forschungsergebnisse der Jahrestagungen wird in der
Reihe „Signa Iuris – Beiträge zur Rechtsikonographie,
Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde“ publiziert
(Inhaltsverzeichnis der Reihe). |
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