Die Internationale Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde

Die Internationale Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde entstand 1986 als loser Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und wissenschaftlich Interessierten im Bereich der rechtlichen Volkskunde vornehmlich des deutschsprachigen Raums. Sie ging aus der 1963 gegründeten „Sektion Rechtliche Volkskunde“ der Schweizerischen Gesellschaft für Volkskunde hervor.
 
Im Schnittbereich zwischen Rechtsgeschichte und Volkskunde angesiedelt, versteht sich die Rechtliche Volkskunde als interdisziplinäre Wissenschaft. Im Kern geht es um die Erforschung der rechtsgeschichtlichen Aspekte der Alltagskultur im weitesten Sinne. Wie nicht zuletzt die Themenwahl der jährlich veranstalteten Tagungen der Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde belegt, ergeben sich hierbei unter anderem starke Berührungspunkte mit der Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie, Rechtssprachenforschung, Ortsnamenforschung, Heraldik und Kulturgeschichte.
 
Die Gesellschaft versteht sich als Netzwerk für alle in diesem Bereich Forschenden und Interessierten; ein besonderes Anliegen ist ihr die Unterstützung des Nachwuchses. Die Teilnahme an den jeweils in den Tagen nach Christi Himmelfahrt stattfindenden Tagungen ist für jeden Interessierten möglich. Eine Auswahl der Forschungsergebnisse der Jahrestagungen wird in der Reihe „Signa Iuris – Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde“ publiziert (Inhaltsverzeichnis der Reihe).


Informationen zur nächsten Jahrestagung der Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde.


Zur Geschichte der Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde

Grundstücksstreitigkeit - Ausschnitt einer Schützenscheibe im Hällisch-Fränkischen Museum in
                Schwäbisch Hall

Grundstücksstreitigkeit - Ausschnitt einer Schützenscheibe im Hällisch-Fränkischen Museum in Schwäbisch Hall

Vorgängerin der Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde war die „Sektion Rechtliche Volkskunde“ der Schweizerischen Gesellschaft für Volkskunde. Sie wurde 1963 auf Anregung des Züricher Ordinarius für Rechtsgeschichte Prof. Dr. Karl Siegfried Bader  (1905-1998; zur Person in Wikipedia) ins Leben gerufen. Federführend war hierbei der aus Rapperswil stammende und namentlich in Tübingen wirkende Rechtshistoriker Prof. Dr. Ferdinand Elsener (1912-1982;
zur Person in HistLexSchweiz; bei LEO-BW). Elsener leitete die Sektion bis 1974 und richtete sie von Anfang an international aus, was sich nicht zuletzt an den Ausrichtungsorten der Jahrestagungen (neben der Schweiz auch in Österreich, Deutschland, Elsass/Frankreich, Italien und Liechtenstein) ablesen lässt. Elseners Nachfolger wurde Prof. Dr. Louis Carlen (zur Person in HistLexSchweiz), damals Ordinarius für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Freiburg im Üechtland. Carlen rief 1978 die Reihe „Forschungen zur Rechtsarchäologie und zur Rechtlichen Volkskunde“ (Schulthess Polygraphischer Verlag, Zürich) als eigenständiges Publikationsorgan des Fachs ins Leben (Inhaltsverzeichnis der Reihe). Er führte die Sektion 1986 in die eigenständige „Internationale Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde“ über, womit sich die Vereinigung verstärkt Mitgliedern und Interessierten auch außerhalb der Schweiz öffnen konnte.

Formal gegründet wurde die „Internationale Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde“ am 10. Mai 1986 in Salzburg. Gründungspräsident Carlen stand der Gesellschaft vor, bis ihn 1996 gesundheitliche Gründe dazu zwangen, das Amt niederzulegen. Die Leitung übernahm nun ein Dreiergremium, bestehend aus Peter Putzer (geschäftsführend) (1939-2015), Louis Chlodwig Morsak (1939-2004) und Markus Escher. Von 2006 bis 2016 war Franz Gut aus Winterthur Präsident der Gesellschaft. Seither steht der in Zürich wirkende Rechtshistoriker Prof. Dr. Theodor Bühler der Gesellschaft vor.

2008 wurde Carlens Reihe „Forschungen zur Rechtsarchäologie und zur Rechtlichen Volkskunde“ durch eine neue Publikationsfolge abgelöst, die von Gernot Kocher (Graz), Heiner Lück (Halle/Saale) und Clausdieter Schott (Zürich) begründete Reihe „Signa Iuris – Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde“ (Peter Junkermann Verlag, Halle/Saale), die bereits in ihrem Titel die enge Verschränkung der drei Forschungsfelder zum Ausdruck bringt, diesen aber auch nicht als Begrenzung versteht
(Inhaltsverzeichnis der Reihe).

 
Einen Überblick zu den vergangenen Tagungen der Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde finden Sie hier.


Literatur zur Geschichte der Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde

Herbert Schempf, Die Abteilung für Rechtliche Volkskunde der Schweizerischen Gesellschaft für Volkskunde – Orte, Themen, Personen, in: Hermann Bischofberger/ Gabriel Imboden/ Josef Wiget (Hrsg.) Festgabe zum 75. Geburtstag von Prof. Dr. Louis Carlen, Brig 2005, S. 17-28.
Herbert Schempf, 10 Jahre Internationale Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde – Rückblick und Ausblick, in: Forschungen zur Rechtsarchäologie und zur Rechtlichen Volkskunde 17 (1997), S. 11-20.


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